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Service

Wertgutachten erstellen lassen

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Kurzgutachten

– Kurzgutachten für Ihre Immobilie € 599,- –

Manchmal muss es einfach schnell gehen. Oder es genügt ein etwas gröberer Überblick – ohne sämtliche Details und Feinheiten. Dann hilft Ihnen ein Kurzgutachten zu Ihrer Immobilie.

Die kostengünstige und schnelle Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten versorgt Sie mit den nötigen Informationen zum Objekt. Beispielsweise beim Kauf und Verkauf oder zur Klärung familiärer Fragen, etwa im Rahmen von Nachlassregelungen oder Vermögensübersichten.

Ich komme in Ihr Objekt, verschaffe mir den Überblick über Lage, Bausubstanz und Ausstattung – also alle entscheidenden Prüfkriterien. Natürlich dokumentiere ich im Kurzgutachten alles Wichtige, Damit haben Sie eine solide Grundlage für ihre weiteren Verhandlungen oder Planungen.

Mein Tipp: Eine Kombination aus Kurzgutachten und Wohnflächenberechnung ist eine sinnvolle Sache.

Das brauche ich von Ihnen:

  • Flurkarte
  • Grundrisse
  • Exposé
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Energieausweis
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Verkehrswertgutachten

– Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie ab € 999,- –

Ein zu hoher Angebotspreis schreckt Käufer ab und verlängert die Vermarktung unnötig. Gleichzeitig sollten Käufer natürlich auch nicht mehr zahlen als den tatsächlichen Wert einer Immobilie. Ob Verkauf, Kauf, Erbschaft, Schenkung oder Bilanzierung – entscheidend ist immer der reale Verkehrswert.

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung mit zusätzlicher TÜV-Rheinland-Qualifikation und Ausbildung an der Sprengnetter-Akademie erhalten Sie eine fundierte und verlässliche Einschätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie.

Das brauche ich von Ihnen:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. amtlicher Lageplan
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Miet- und Pachtverträge
  • Energieausweis
  • Anliegerbescheinigung/erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
  • Bereits vorhandene Wertermittlungen
  • Erbbaurechtsvertrag (bei Erbbaurechten)
  • Bei Rechten in Abteilung II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
  • Bauzeichnungen/Grundrisse
  • Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung
  • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Fördermittelauskunft (bei Wohnungsbindung)

 

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Prüfung von Verkehrswertgutachten

– Prüfung eines Verkehrswertgutachtens € 99,-/Stunde –

Wie in der Medizin kann auch bei Immobilien eine zweite Meinung entscheidend sein. Wenn für Ihre Immobilie bereits ein umfangreiches Verkehrswertgutachten erstellt wurde, prüfe ich dieses unabhängig und mit fachlichem Blick: Ich kontrolliere die Grundlagen, rechne die Bewertungen nach und bewerte, ob die Schlussfolgerungen wirklich plausibel sind.

Als von DEKRA und TÜV Rheinland zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung weiß ich genau, worauf es bei Gutachten ankommt – damit Sie sich auf das Ergebnis verlassen können.

Das brauche ich von Ihnen:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. amtlicher Lageplan
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Miet- und Pachtverträge
  • Energieausweis
  • Anliegerbescheinigung/erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
  • Bereits vorhandene Wertermittlungen
  • Erbbaurechtsvertrag (bei Erbbaurechten)
  • Bei Rechten in Abteilung II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
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Bestandsanalyse / Portfolioanalyse

– Bestandsanalyse/Portfolioanalyse € 99,-/Stunde –

Falls Sie mehr als eine Immobilie im Bestand haben, sollten Sie den Überblick behalten. Dabei helfe ich Ihnen gern: mit einer umfassenden und fachlich fundierten Bestandsanalyse bzw. Portfolioanalyse. Ich schätze für Sie Chancen und Risiken Ihres Immobilienbestands ein – und bewerte auf Wunsch natürlich auch besonders wichtige Einzelobjekte.

Damit erhalten Sie schnell und fundiert alle nötigen Fakten für Ihre strategischen Planungen. Transparente Bewertungen vom Profi – für Ihre sicheren Entscheidungen.

Das brauche ich von Ihnen:

  • Grundbuchauszüge
  • Flurkarten bzw. amtliche Lagepläne
  • Baulastenauskünfte
  • Altlastenauskünfte
  • Miet- und Pachtverträge
  • Energieausweise
  • Anliegerbescheinigungen/erschließungsbeitragsrechtliche Auskünfte
  • Bereits vorhandene Wertermittlungen
  • Erbbaurechtsverträge (bei Erbbaurechten)
  • Bei Rechten in Abteilung II des Grundbuchs die zugehörigen Eintragungsbewilligungen
  • Bauzeichnungen/Grundrisse
  • Wohn- bzw. Nutzflächenberechnungen
  • Aufstellungen der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
  • Teilungserklärungen (bei Eigentumswohnungen)
  • Fördermittelauskünfte (bei Wohnungsbindung)

“Die Bewertung und der Verkauf von Immobilien sind eine Sache des Vertrauens.

Meine Verantwortung für diese Aufgabe nehme ich als staatlich zertifizierter Gutachter sehr ernst.”

Thomas Spenrath

Was sagen unsere Kunden

Vertrauen entsteht durch Ergebnisse. Lesen Sie, wie Eigentümer im Rhein-Erft-Kreis den Verkaufsprozess und die Immobilienbewertung mit Spenrath Immobilienwerte erlebt haben.

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Wissenswertes zum Immobilien-Verkauf

FAQ

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Wie lange dauert es, bis mein Haus verkauft ist?

Die Dauer des Hausverkaufs kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem Zustand des Hauses, der Lage, dem aktuellen Immobilienmarkt und der gewählten Verkaufsstrategie. In der Regel kann es zwischen einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten dauern, bis ein Haus verkauft ist.

Modernisierung oder "Verkauf an Bastler"?

Renovierungen und Modernisierungenkönnen den Wert Ihrer Immobilie erheblich steigern und mehr potenzielle Käufer ansprechen. Dazu gehören kosmetische Verbesserungen wie frische Farbe und neue Bodenbeläge, Modernisierung von Küche und Badezimmer, energieeffiziente Upgrades, Straßenansicht und Landschaftsgestaltung, Reparaturen und Wartung, professionelle Reinigung, Home Staging und Inspektionen. In allen Fällen ist es ratsam, mit einem Immobilienexperten zu sprechen, um die besten Optionen für Ihren spezifischen Fall zu ermitteln und den Return on Investment zu maximieren.

Mit oder ohne Makler verkaufen?

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Immobilie mit oder ohne Makler verkaufen möchten, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen, Ihrer Erfahrung im Immobilienmarkt und Ihrer Verfügbarkeit für den Verkaufsprozess ab. Ein Makler kann Ihnen professionelle Unterstützung, Marktkenntnisse, Zeitersparnis und Zugang zu professionellen Netzwerken bieten. Letztendlich sollten Sie die Vor- und Nachteile abwägen und die Option wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Zielen passt.

Was passiert, wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können?

Wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In diesem Fall können verschiedene Schritte unternommen werden:

  1. Mediation: Die Partner können einen Mediator einschalten, um bei der Lösung ihrer Meinungsverschiedenheiten zu helfen. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen, die für beide Parteien akzeptabel ist.

  2. Gerichtsverfahren: Wenn eine Einigung durch Verhandlungen oder Mediation nicht erzielt werden kann, kann einer der Partner rechtliche Schritte einleiten, indem er vor Gericht geht. Das Gericht wird dann die Angelegenheit prüfen und eine Entscheidung treffen, wie die Immobilie aufgeteilt wird.

  3. Verkauf der Immobilie: In einigen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt wird, wenn die Partner sich nicht einigen können.

Rechtliche Verfahren können kosten- und zeitintensiv sein und sind oft mit emotionalem Stress verbunden. Es ist daher ratsam, alternative Wege zur Konfliktlösung zu suchen und professionellen Rat einzuholen, um die besten Optionen zu finden.

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